Mindestpegel zum Befahren der Pegnitz
Das Befahren der Pegnitz mit Booten ohne eigene Triebkraft (Kajaks, Kanus, Canadier, Schlauchkajaks und -canadier) ist im Gewässerabschnitt von Neuhaus a. d. Pegnitz bis Rupprechtstegen erst ab einem mittleren Pegelstand des Vortages von mind. 130 cm des Pegels Güntersthal und von Rupprechtstegen bis Artelshofen erst ab einem mittleren Pegelstand des Vortages von mindestens 126 cm des Pegels Güntersthalgestattet.
Unter folgendem Link sind die Allgemeinverfügung, die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zu den Mindestpegeln sowie die Ampel zur Befahrbarkeit und weitere Verordnungen und Regelungen einzusehen: