Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 "Solarpark nähe dem Betriebsgelände der Firma Eckart GmbH"

Bebauungsplan_Lageplan

Bekanntmachung über die Auslegung des Planvorentwurfes im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Neuaufstellung des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung  "Solarpark nähe dem Betriebsgelände der Firma Eckart GmbH" in Hartenstein

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartenstein hat die Aufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung für das Sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik-Freiflächenanlage" nach § 11 BauNVO „Solarpark nähe dem Betriebsgelände der Firma Eckart GmbH" in Hartenstein“ in Hartenstein sowie die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren in der Sitzung am 11.04.2024 beschlossen.

 

Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

 

Bebauungsplan_Lageplan

 

Art der Nutzung: Sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik-Freiflächenanlage"

 

Zweckbestimmung: Der Bebauungsplan Nr. 9 setzt die Bauflächen als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik-Freiflächenanlage" im Sinne des § 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest.

 

Es wird ein qualifizierter Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung aufgestellt für das Gebiet, das wie folgt umgrenzt ist: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1174, 1181, 2008 Gemarkung Enzendorf, und hat eine Fläche von 43.699 m².

 

Der wirksame Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan in der Fassung vom 17.02.2005 stellt den Geltungsbereich wie folgt dar: Industriegebiet eingeschränkt, Bestand; Industriegebiet eingeschränkt Planung; Flächen für die Landwirtschaft, Planung; Flächen für Wald für den Bodenschutz; Brachflächen, Ruderalflächen; Strauch, Gehölzgruppe; Pflanzung zur Ortsrandeingrünung, Hauptversorgungsleitung oberirdisch; Richtfunktrasse

 

Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.

 

FNP_Lageplan

 

 

Die Entwürfe sind einschließlich Begründung und umweltbezogener Informationen in der Zeit

 

vom om 27.05.2024 bis einschl. 28.06.2024

 

über die Homepage der Gemeinde unter https://www.hartenstein-mfr.de/bekanntmachung-ueber-die-auslegung-des-planentwurfes-im-rahmen-der-foermlichen-oeffentlichkeitsbeteiligung-nach-3-abs-2-baugb?suche= sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

 

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus der Gemeinde Hartenstein (Höflaser Straße 1, 91235 Hartenstein) während der Öffnungszeiten  oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

 

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

-

Donnerstag

 

14:00 - 18:30 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

 

 

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch in der Verwaltung der Gemeinde abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

Schutzgütertabelle

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:

 

-  Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Hinweis zum Datenschutz:

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls veröffentlicht ist.

 

Hinweis zu im Bebauungsplan zitierten DIN-Normen

 

Die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes zitierten DIN-Normen liegen in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme bereit.

 

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Hartenstein, 28.08.2024

 

Hannes Loos

 

(1. Bürgermeister)