Die Gemeinde Hartenstein beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)". Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (30.06.2021) > Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (11.08.2022)

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Hartenstein für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte zu nachfolgend veröffentlicht.

 

Hinweis: Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.


Vorläufiges Erschließungsgebiet der Gemeinde Hartenstein

 

Nutzungsbedingungen Geodaten

 

Verpflichtungserlärung Geodaten

 

Die Adressliste wird nicht veröffentlicht, da sie mehr als 30 % der Adressen der Gemeinde enthält. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung wird die Adressliste bereitgestellt.

 

nicht vorhanden : Gemeinde Vorra Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (Excel)
nicht vorhanden : Gemeinde Vorra Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (PDF)

 

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (30.06.2021)>(30.09.2021)

Die Gemeinde Hartenstein veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Gemeinde Hartenstein bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 30.09.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

Bekanntmachung zur Markterkundung der Gemeinde Hartenstein