Breitbanderschließung: Förderverfahren 2

Modul 1: Bestandsaufnahme

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mind. 50 Mbit/s im Download an.

Die Gemeinde Vorra hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.
Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.

Modul 1: Bestandsaufnahme vor der Markterkundung

 


Modul 2: Markterkundung

Die Gemeinde Vorra führt eine 2. Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch. Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.

 

Modul 2: Bekanntmachung der Markterkundung

 

 

Modul 3: Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung


Veröffentlichung 18.05.2018

 


Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Veröffentlicht: 24. 5. 2018

 

 

Fristverlängerung; Hinweis zur Bekanntmachung (veröffentlicht am 04.06.2018)

 

Die Frist zur Angebotsabgabe wird aufgrund folgender Änderung in der Bekanntmachung Auswahlverfahren bis zum 03.08.2018, 10.00 Uhr verlängert.
Bekanntmachung Auswahlverfahren mit neuer Frist

 


 

Modul 5: Auswahlverfahren - Bekanntmachung Ergebnis

Die Gemeinde Vorra gibt nachfolgend die vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) bekannt.

 

 

 

Modul 6: Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Vorra hat am 24.10.2019 den Förderbescheid erhalten. Der Gemeinde Vorra wird als Projektförderung eine Zuwendung bis zu einem maximalen Betrag von 326.150 Euro bewilligt.


Die Zuwendung entspricht einem Anteil von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 326.150 Euro.

 

Modul 7: Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Gemeinde Vorra entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Mit beil. Schreiben bestätigt die Kommune die Freigabe des Kooperatrionsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie –“ BbR).