Module 1 & 2: Bestandsaufnahme vor der Markterkundung und Bekanntmachung der Markterkundung
Die Gemeinde Vorra führt im Rahmen des Breitbandausbaus ein Markterkundungsverfahren durch.
Die Bestandsaufnahme der Gemeinde Vorra (Karte und Tabelle) sowie die Bekanntmachung der Markterkundung sind nachfolgend als Download verfügbar.
- Bekanntmachung
- Karte
- Tabelle
Modul 3: Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
Veröffentlicht: 27. März 2017
- Ergebnis der Markterkundung
- Ergebnis der Markterkundung - Karte
Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung
Veröffentlicht: 12.4.2017
- Bekanntmachung Auswahlverfahren "Bekanntm__Auswahlv__einstufig
- Erschließungsgebiet
- ErschlGebiet_Details
- Muster Wirtschaftlichkeitslücke
- Muster Wirtschaftlichkeitslücke - Hinweise
- Anlage Ausschreibungsverfahren_Punkt3a "Anlage_zur_Ausschreibung_Punkt_3a_100_10.pdf"
- Mustervertrag Breitbandausbau "Mustervertrag Breitbandausbauvertrag
- Mustervertrag Breitbandausbau "Mustervertrag Breitbandausbauvertrag
- Wertungsvorgehen ( "Anlage1-Wertungsvorgehen-orig")
Modul 5: Auswahlverfahren - Bekanntmachung Ergebnis
Die Gemeinde Vorra gibt nachfolgend die vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) bekannt.
Modul 6: Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Vorra hat am 06.07.2018 den Förderbescheid erhalten. Der Gemeinde Vorra wird als Projektförderung eine Zuwendung bis zu einem maximalen Betrag von 220.209 € bewilligt.
Die Zuwendung entspricht einem Anteil von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 281.511 €.
Modul 7: Kooperationsvertrag
Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Gemeinde Vorra entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).
Mit beil. Schreiben bestätigt die Kommune die Freigabe des Kooperatrionsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie –“ BbR).