Grundsicherung für arbeitssuchende: Bürgergeld

 

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) ist eine Sozialleistung, mit der der grundlegende Lebensunterhalt gedeckt werden soll.

 

Voraussetzungen:

Es muss Hilfsbedürftigkeit vorliegen, dies bedeutet, dass die finanziellen Mittel der Bedarfsgemeinschaft zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen.

Wer einen Antrag stellen möchte, muss mindestens 15 Jahre alt sein, darf aber die Regelaltersgrenze (65 beziehungsweise 67) noch nicht erreicht haben, muss sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten und erwerbsfähig, also in der Lage sein, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei Erwerbsunfähigkeit oder bei Überschreiten der Regelaltersgrenze kann Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII bestehen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Nürnberger Land.