|
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Verwaltungsgemeinschaft Velden | Online: https://www.vgvelden.de/
Sie sind hier: Verwaltungsgemeinschaft Velden > Bürgerservice > Soziales > Hilfe & Leistungen > Wohngeld: Miet- oder Lastenzuschuss
Um Ihnen eine angemessene und familiengerechte Wohnsituation zu sichern, kann Ihnen mit dem Wohngeld ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden, die Sie für Ihren Wohnraum tragen müssen.
Dieses Wohngeld kann ein „Mietzuschuss“ für Mieter*innen von Wohnraum oder Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen sein, oder ein „Lastenzuschuss“ für Eigentümer*innen einer Wohnung oder eines Eigenheimes.
Voraussetzungen:
Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf Wohngeld, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Es sind insbesondere drei Faktoren entscheidend:
Sie können kein Wohngeld bekommen, wenn Sie eine der nachfolgenden Leistungen erhalten oder bei der Berechnung einer solchen Leistung berücksichtigt werden, soweit die Wohnkosten in diesen Leistungen schon beinhaltet sind:
Der Ausschluss von Wohngeld besteht bereits ab Antragstellung auf eine sogenannte Transferleistung.
Studierende und Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten. Informationen entehmen Sie bitte dem Dokument Wohngeld für Studierende und Auszubildende.
Ausnahme:
Wenn Mitglieder Ihres Haushalts keine der genannten Leistungen beziehen und auch nicht bei der Berechnung dieser Leistungen berücksichtigt wurden, so haben die Personen weiterhin einen Anspruch auf Wohngeld. Allerdings können nur die Mieter*innen oder die Eigentümer*innen des Wohnraums das Wohngeld für diese Personen beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Nürnberger Land.