Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII ist eine Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellen soll.

 

Einen Anspruch auf diese Leistungen haben Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere dem eigenen Einkommen oder Vermögen, bestreiten können.

 

Vorraussetzungen:

Die Grundsicherung können Personen erhalten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und die

  • die Regelaltersgrenze - das ist der Zeitpunkt, an dem die reguläre Altersrente bezogen werden kann - erreicht haben

          oder

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Nürnberger Land.