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Verwaltungsgemeinschaft Velden | Online: https://www.vgvelden.de/
Sie sind hier: Gemeinde Hartenstein > Aktuelles > Wahlen > Kommunalwahl 2026
Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Mitglieder der Gemeinde- bzw. Stadträte, der Kreistage und in der Regel auch die ersten Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte für grundsätzlich sechs Jahre gewählt. Scheidet einer der letztgenannten Mandatsträger im Verlauf einer Wahlperiode aus, kann jedoch die Amtszeit des neu gewählten ersten Bürgermeisters, Oberbürgermeisters oder Landrats auch über die Wahlzeit des Gemeinderats bzw. Kreistags hinausreichen. In diesen Gemeinden bzw. Landkreisen findet dann am Tag der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen keine Bürgermeister- bzw. Landratswahl statt.
Die Gemeinde- und Landkreiswahlen werden vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) betreut, im Übrigen aber von den Kommunen in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Der Landeswahlleiter ist hier nicht zuständig. Gleichwohl werden die Ergebnisse auch dieser Wahlen vom Landesamt für Statistik ausgewertet und veröffentlicht.
Informationen zur Kommunalwahl 2026
Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich Wahlberechtigte ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, 19.01.2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12.00 Uhr, mit Familiennamen, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
Die Eintragungsmöglichkeit besteht im
Bürgerbüro der Stadt Velden, Marktplatz 9, 91235 Velden
während folgender Zeiten:
Montag - Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch:
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
und zusätzlich an folgenden Terminen:
Samstag, 10. Januar 2026:
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag, 15. Januar 2026:
14:00 Uhr - 20:00 Uhr
Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht
oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen
Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung
vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem
Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung
im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können
schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ihren
Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.



